Chronik ... Von den Anfängen bis heute (2000 - heute)
30.06.2000
Auflösung der Unternehmensverbände Saarbergbau, Aachener und Niedersächsischer Steinkohlenbergbau und Übernahme der
Aufgaben durch den UVSt
23.07.2002
Auslaufen des EGKS-Vertrages
24.07.2002
Neue EG-Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen im Steinkohlenbergbau (EGKS-Nachfolgeregelung)
Juli 2003
Kohlepolitische Vereinbarung mit der Bundesregierung unter Federführung von Bundeskanzler Schröder, die Steinkohlenförderung im Anschluss an die bis 2005 geltenden Regelungen bis 2012 sozialverträglich auf 16 Mio t zurückzuführen
11.11.2003
Offizielle Bekanntgabe des Finanzrahmens für die kohlepolitische Verständigung bis 2012 durch Bundeskanzler Schröder auf dem Steinkohlentag in Essen (15,83 Mrd. € an öffentlichen Hilfen im Gesamtzeitraum 2006-2012)
14.12. 2004
Erteilung des ersten Zuwendungsbescheides zur Umsetzung der kohelpolitischen Vereinabrung bis 2012 für den Zeitraum 2006 bis 2008
22.6.2005
Gemeinschaftsrechtliche Anerkennung des Umstrukturierungsplans für den deutschen Steinkohlenbergbaus bis zum Jahr 2010 durch die Europäische Kommission
Ab Frühjahr 2006
Kohlepolitische Verhandlungen gemäß der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition in Berlin über evtl. zusätzliche Einsparungen bei den bis 2012 zugesagten Kohlehilfen sowie über die Zukunft der deutschen Steinkohle nach 2012; am 29.1.2007 grundsätzliche Verständigung im Koalitionsausschuss unter Federführung von Bundeskanzlerin Merkel
7.2.2007
Kohlegipfel unter Beteiligung des Bundeswirtschaftsministers Glos, des Bundesfinanzministers Steinbrück, des Chef des Bundeskanzleramtes des Maizière, des Ministerpräsidenten
von NRW Rüttgers und des Minsiterpräsidenten des Saarlands P. Müller , des Vorsitzenden der IG BCE Schmoldt und des Vorstandsvorsitzenden der RAG AG W.
Müller. Ergebnis ("Eckpunkte einer kohlepolitischen Verständigung"): Sozialverträgliches Auslaufen der subventionierten Steinkohlenförderung in Deutschland
bis 2018 (wobei sich das Land NRW bereits ab 2015 nicht mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion beteiligt); Überprüfung dieses Beschlusses
durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2012 unter Beachtung der energiepolitischen Ziele auf Basis eines gemeinsamen Berichts der Bundesregierung und der
Länder NRW und Saarland nach Anhörung des Steinkohlenbergbaus und der IG BCE. Vorbehaltlich dieser Eckpunkte stellen Bund und Länder bis 2018 die für die
Finanzierung des weiteren sozialverträglichen Anpassungsprozesses notwendigen Mittel zur Verfügung - was in einem neuen Gesetz festgelegt werden sollen -,
während das Beteiligungsvermögen der RAG AG vollständig in die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus durch eine neu zu gründende
Kohle-Stiftung eingebracht wird.
10.07.2007
Gründung der RAG-Stiftung. Aufgabe der Stiftung ist es einerseits,
die Geschäftsfelder Chemie, Energie und Immobilien des Industriekonzerns ( Evonik Industries )
an den Kapitalmarkt zu führen und darüber hinaus eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung zu ermöglichen
sowie andererseits den sozialverträglichen Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau bis zum
Jahr 2018 zu steuern und die Ewigkeitslasten zu finanzieren.
28.12.2007
Inkrafttreten des Steinkohlefinanzierungsgesetzes: Damit soll der subventionierte
Steinkohlenbergbau in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich beendet werden. Bis 2012
wird der Ausstiegsbeschluss allerdings vom Bundestag auf Basis eines Berichts der Bundesregierung
nochmals unter energiepolitischen Gesichtspunkten überprüft.
Der weitere Anpassungsprozess wird vom
Bund und vom Land NRW in einem festgelegten Plafondrahmen für Absatz- und Stillegungshilfen finanziert,
das Saarland beteiligt sich lediglich an der Anpassungsgeldregelung für Bergleute, die in den Vorruhestand
treten. Die sogenannten Ewigkeitslasten übernimmt die bereits gegründete RAG-Stiftung.