Der Klimawandel ist ein globales Thema, Lösungen werden intensiv gesucht, Europa und vor allem Deutschland wollen einerseits eine Vorreiterfunktion einnehmen, können andererseits aber allein das Klima nicht retten. Deshalb muss eine nachhaltige Klimaschutzpolitik in internationale Klimaschutzstrategien und -vereinbarungen eingebettet sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft nicht zu schwächen und Arbeitsplätze zu sichern. Neue Energietechnologien für die Stromerzeugung, im Verkehr, zum Heizen und zum Kühlen werden erforscht und an den Markt gebracht. Carbon Capture and Storage (CCS) – die Abtrennung von CO2 aus dem Rauchgas von Kraftwerken und das sichere Verpressen des CO2 in unterirdische Lagerstätten – ist eine solche Technologie, die aber noch nicht großtechnisch einsatzreif ist.
Der Ministerrat und das Europäische Parlament konnten sich im Rahmen eines Trilogs am 13. Dezember 2008 auf einen Kompromiss zur Richtlinie über die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Richtlinie) einigen. Die Richtlinie wurde endgültig im Frühjahr 2009 formal verabschiedet und erschien am 5. Juni 2009 im Amtsblatt. Die vom Umweltausschuss im Europäischen Parlament vorgenommenen Veränderungen des EU-Kommissionsvorschlags wurden wieder auf ein praktikables Maß zurückgefahren. Die Richtlinie sieht u. a. vor, dass die Genehmigung von Feuerungsanlagen > 300 MW zukünftig an ihre capture readiness geknüpft wird. D. h., eine Neuanlage soll räumliche Kapazitäten für die Abscheidung und Komprimierung von CO2 vorsehen, sofern Speicherstätten verfügbar und der CO2-Transport und die Nachrüstung der Kraftwerke technisch machbar und ökonomisch tragbar sind. Der vom Europäischen Parlament geforderte CO2-Grenzwert für Neuanlagen wurde zurückgenommen, jedoch enthält die Richtlinie eine Revisionsklausel, die im Jahr 2015 eine Neubewertung der Bestimmungen erlauben soll. Die Anforderungen an die capture readiness werden in der Richtlinie nicht konkret definiert. Damit wird die Aufstellung präziser Kriterien den nationalen Behörden überlassen.
Die zeitgleich beschlossene Emissionshandelsrichtlinie besagt zudem, dass bis Dezember 2015 bis zu 300 Mio. CO2-Emissionszertifikate aus dem Emission Trading System (ETS)-Neuanlagenreservefond 2013 bis 2020 für die Förderung von bis zu zwölf kommerziellen CCS-Demonstrationsprojekten für Technologien erneuerbarer Energien zur Verfügung stehen. Die EU-Kommission hat darüber hinaus im Rahmen des European Energy Programme for Recovery (EEPR) für CCS-Projekte 1,05 Mrd. € bereit gestellt.
Die CCS-Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren nach der Veröffentlichung in nationales Recht umgesetzt werden. Die meisten großen Energieversorgungsunternehmen, die sich mit der Kohleverstromung befassen, drängten auf eine schnelle nationale Umsetzung, um Rechtssicherheit für ihre Investitionen in die CCS-Projekte zu erhalten. Bereits am 1. April 2009 wurde der Gesetzentwurf zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid vom Kabinett verabschiedet. Die Eile war geboten, damit der Entwurf noch in der im September 2009 endenden Legislaturperiode hätte verabschiedet werden können.
Mit den CCS-Technologien wird Neuland betreten. Da die Forschungs- und Entwicklungsphase viele Jahre in Anspruch nehmen wird und um zügig voran zu kommen, haben Unternehmen wie Vattenfall Europe, RWE Power und E.ON die Arbeiten bereits aufgenommen und Pilotprojekte gestartet. Letztendlich fand aber der Regierungsentwurf der Koalition keine Mehrheit. Von der Verschiebung des Gesetzes auf die Zeit nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 verspricht man sich, die noch offenen Fragen lösen zu können. So hatte u. a. der Sachverständigenrat für Umweltfragen, ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung, in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf viele technische, ökologische und finanzielle Fragen im Zusammenhang mit den CCS-Technologien, die derzeit noch ungeklärt seien, hingewiesen. Verlässliche Zahlen zum Umfang der Speicherkapazitäten in Deutschland lägen nicht vor, sicher sei nur, dass sie begrenzt sind. Die ökologischen Risiken der Lagerung von CO2 seien weitgehend unerforscht. Eine befriedigende gesetzliche Regelung der Anwendung von CCS in großem Maßstab sei zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Zudem würden die zu erwartenden Akzeptanzprobleme im Hinblick auf den Transport von CO2 in Rohrleitungen und der unterirdischen Speicherung des CO2 unterschätzt. Auf dem BDEW-Kongress im Juni 2009 hob Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bedeutung der CCS-Technologien für die deutsche Exportwirtschaft hervor. Sie verwies auf die Gefahr einer Schädigung des Industriestandortes Deutschland, wenn Deutschland nicht an den europäischen CCS-Pilotprojekten teilnehmen könne. Sie sagte aber auch, sofern die noch offenen Fragen nicht geklärt werden können, lassen wir lieber die Finger davon, als dass wir ein falsches Infrastrukturgesetz machen.
Bei einem zweiten Anlauf für ein CCS-Gesetz nach der Bundestagswahl ist neben den technischen Lösungswegen die größte Herausforderung die Schaffung der Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit. Dies gelingt nur durch eine frühzeitige, glaubwürdige, sachlich umfassende Informationsarbeit, vor allem vor Ort. Wenn durch fehlende Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten vor Ort neue Ängste entstehen, werden neue technische Optionen verhindert.
Die SPD beabsichtigte in ihrem Regierungsprogramm, die Technologie zur Abscheidung von Kohlendioxid in Deutschland weiterzuentwickeln – auch durch geförderte Demonstrationsprojekte der Europäischen Union. Die CDU/CSU sagt in ihrem Regierungsprogramm: Die Technologie kann zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) kann einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Nutzung fossiler Energieträger leisten.
Eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit der CCS-Technologien ist bisher nur sehr grob möglich, da sich die einzelnen Prozessschritte noch weitgehend in der Forschungs- und Entwicklungsphase befinden. Dennoch lässt sich auf Basis der von verschiedenen Institutionen bereits angestellten Berechnungen ein ökonomischer Vergleich zwischen der Anwendung herkömmlicher Kohletechnologie nach aktuellem technischem Standard, Clean-Coal-Technologies (CCT) – d. h. mit heute darstellbaren und den für 2020 erwarteten Wirkungsgraden – und von CCS vornehmen. Ein solcher Vergleich der Wirkungsgrade und der Stromgestehungskosten zeigt den bei der Anwendung von CCS zu erwartenden Rückgang der Kraftwerkswirkungsgrade – was letztlich einen höheren Brennstoffeinsatz für die erzeugte Strommenge bedeutet – und nahezu eine Verdopplung bei den Kosten.
Gemäß einer Studie der Beratungsgesellschaft McKinsey & Company mit dem Titel CCS: Assessing the Economics vom September 2008 könnten die CCS-Kosten mit Eintreten in die kommerzielle Phase ab etwa 2020 in den Bereich der zukünftigen – geschätzten – CO2-Zertifikatspreise sinken. Dieser Überlegung liegt die Erwartung zugrunde, dass die Zertifikatspreise für CO2-Emissionen aus konventionellen Kraftwerken in etwa vergleichbar sind mit den Kosten für CCS pro Tonne CO2. Unter Kostengesichtspunkten würde dann CCS-Kraftwerken kein Nachteil mehr entstehen. Insgesamt lässt sich aus heutiger Sicht des Kohlebergbaus in der EU festhalten, dass CCS vor dem Hintergrund klimapolitischer Anforderungen durchaus eine sinnvolle Strategie darstellen kann.
Diese Einschätzung hängt aber von einer Reihe von Rahmenbedingungen ab. Insbesondere die Verlängerung der Restlaufzeit der deutschen Kernkraftwerke könnte einen erheblichen Einfluss auf den CO2-Zertifikatepreis und damit die Realisierungschancen der CCS-Technologie haben.