Im August 2007 hatte das Bundeskabinett in Meseberg ein ambitioniertes Energie- und Klimaprogramm mit 29 Eckpunkten beschlossen. Hierzu wurde im Dezember 2007 und im Mai 2008 ein Paket mit 21 Gesetzen und Verordnungen geschnürt. Die meisten Vorhaben konnten bis heute umgesetzt werden, so u. a. die Novellen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), des Energiewirtschaftsgesetzes zum Ausbau des Stromnetzes, der Energieeinspar- und der Heizkostenverordnungen. In einem Monitoring sollen die Zielerreichung und die Effekte der beschlossenen Maßnahmen kontrolliert werden. Im November 2010 und danach folgend alle zwei Jahre sollen die beteiligten Ressorts dem Bundeskabinett einen Bericht vorlegen, der die Wirkung des Klima- und Energiepakets darstellt. Grundlage des Berichts sind Erhebungen unabhängiger Gutachter.
Der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland am gesamten Endenergieverbrauch wurde im Zeitraum 2000 bis 2007 auf 9,8% mehr als verdoppelt. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2010 12,5% des Bruttostromverbrauchs mit erneuerbaren Energien zu decken. Bereits 2007 wurde es mit 14% deutlich überschritten. Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das neue EEG und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beschlossen. Beide Gesetze sind am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Für 2020 möchte die Bundesregierung den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Strombereitstellung auf mindestens 30% steigern und danach kontinuierlich weiter erhöhen. Bei Neubauten legt das EEWärmeG Pflichten für die Nutzung erneuerbarer Energien fest. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung auf 14% (heute 7,7%) ansteigen. Nach den vorläufigen Abschätzungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat) werden durch den Einsatz erneuerbarer Energien rund 115 Mio. t CO2 pro Jahr in Deutschland vermieden – davon sind allein 57 Mio. t auf das EEG zurückzuführen.
Seit dem Jahr 2000 wird Grubengas mittels EEG-Förderung energiepolitisch gezielt erschlossen. Im Vordergrund steht dessen Nutzung als Energieträger, mit Vorteilen für die Grubensicherheit und die Umwelt. Im Ruhrrevier und im Saarland hat sich ein Industriezweig dynamisch und mit neuen Arbeitsplätzen im Umweltbereich entwickelt. Im Bereich stillgelegter Bergwerke werden noch vorhandene Rohrsysteme genutzt oder Bohrungen nach Auswertung vorliegender Karten und Daten dort durchgeführt, wo vermutet wird, dass die Gashöffigkeit am größten ist. Im aktiven Bergbau gelangt abgesaugtes Grubengas über Leitungen nach über Tage. Der in Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugte Strom wird in regionale Netze eingespeist. Die Gesamtverstromung von Grubengas aus laufenden und bereits stillgelegten Bergwerken leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zur kommunalen Stromversorgung an über 50 Standorten. Im Jahr 2008 erzeugten rund 150 BHKWs mit einer installierten Leistung von 228 MW über 1,3 Mrd. kWh. Die Wärmeerzeugung beläuft sich auf rund 710 GWh und wird soweit möglich zur Wärmeversorgung der Bergwerke bzw. Dritter eingesetzt. Mit 5,9 Mio. t CO2-Äquivalent vermiedener Treibhausgasemissionen leisten die Grubengasverwertungsgesellschaften einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. In NRW liegt der Anteil des Grubengases an der Stromerzeugung durch regenerative Energien bei 11%, der Anteil an der CO2-Minderung sogar bei 31%.