Die Suche nach einem energiepolitischen Gesamtkonzept

Da ein energiepolitisches Gesamtkonzept fehlt, ist es auch nicht verwunderlich, dass in Deutschland im „Superwahljahr 2009” nicht nur zahlreiche Experten ein neues Energiekonzept oder eine nationale Energiestrategie gefordert haben. Vielmehr tauchten solche Forderungen auch in fast allen Wahlprogrammen auf; und die für die Energiepolitik zuständigen Fachressorts legten jeweils eigene Vorschläge dazu vor.

Im Jahr 2006 gab Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Großen Koalition den neuerlichen Startschuss zur Entwicklung eines energiepolitischen Gesamtkonzepts, das 2006 und 2007 in drei Runden eines so genannten Energiegipfels erörtert wurde.

Diese Energiegipfel setzten sich wie folgt zusammen: Vertreter der Bundesregierung, der Energiewirtschaft, der erneuerbaren Energien, der industriellen und privaten Stromverbraucher, der Gewerkschaften, der Energieforschung und der Umweltorganisationen. Fachlich begleitet wurden sie von einer umfänglichen energiewirtschaftlichen und -politischen Bestandsaufnahme sowie Szenarienrechnungen durch die zuständigen Ministerien und kompetente Institute. Ergebnis dieser Gipfelberatungen waren grundsätzliche konzeptionelle Überlegungen mit unterschiedlicher Konsensbreite. Auf dieser Basis beschloss die Bundesregierung noch im Jahr 2007 ein Integriertes Klima- und Energieprogramm (kurz: IKEP), ihr so genanntes Meseberg-Paket – dies wurde im Kapitel Klima und Umwelt dargestellt. Darin enthalten sind zahlreiche Einzelmaßnahmen, die seither schrittweise von der Großen Koalition umgesetzt wurden. Die Bezeichnung „Klima- und Energieprogramm” drückt allerdings treffend aus, dass der Schwerpunkt dieses Programms bei klimaschutzorientierten Maßnahmen im Energiebereich liegt. Insbesondere handelt es sich um Schritte zur Energie- bzw. CO2-Einsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz sowie beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Viele andere wichtige energiepolitische Fragen blieben jedoch weiter offen – nicht zuletzt zur Vorsorge für die künftige Energiesicherheit. Der Anspruch eines energiepolitischen Gesamtkonzepts ist nach wie vor nicht erfüllt worden.

Dieses Manko belegen diverse Reaktionen aus der Wirtschaft. So haben die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2009 ihre im engen Dialog mit der Wirtschaft in NRW und mit wissenschaftlicher Unterstützung erarbeiteten „Energiepolitischen Positionen 2009” vorgelegt. Sie versuchen fundierte eigene Antworten auf eine Reihe der weiterhin offenen Fragen der deutschen Energiepolitik zu geben. Um zu einer kostengünstigen und zukunftsfähigen Energieversorgung in NRW zu gelangen, schlagen die Industrie- und Handelskammern in NRW u. a. folgende Schritte vor: zügiger Ausbau der Netz- und Kraftwerkskapazitäten, stärkerer Wettbewerb in der leitungsgebundenen Energieversorgung.

Energiepolitische Konzepte 1973 bis 2001

In Deutschland wird schon seit langem um ein energiepolitisches Gesamtkonzept gerungen. Jede nationale Energiepolitik muss dabei auch den europäischen und internationalen Rahmenbedingungen und Herausforderungen angemessen Rechnung tragen. Bereits 1973 hatte die damalige Bundesregierung ein erstes nationales Energieprogramm aufgestellt. Es wurde unter dem Eindruck der ersten globalen Ölkrise und den dadurch ausgelösten tiefgreifenden Veränderungen der Weltenergiemärkte überarbeitet und mehrfach fortgeschrieben. In den 1980er-Jahren verlor es aber nach einem Regierungswechsel und unter dem Eindruck entspannterer Verhältnisse auf den Weltenergiemärkten die Anerkennung als Richtschnur für die deutsche Energiepolitik.

Es folgte daraufhin in der deutschen Energiepolitik ein Vierteljahrhundert, in dem es diverse Energieberichte der Bundesregierung gab: So etwa 1991 den Bericht „Energiepolitik für das vereinte Deutschland”, der den Anspruch eines energiepolitischen Gesamtkonzepts erhob. Er beschränkte sich allerdings im Wesentlichen darauf, bestehende bzw. bereits eingeleitete Maßnahmen der Energiepolitik im Zusammenhang darzustellen und allgemeine Leitlinien ohne konkrete Ziele zu formulieren. In den 1990er-Jahren gab es zudem (im Ergebnis weitgehend erfolglose) politische Gespräche über einen partei- und bundesländerübergreifenden Energiekonsens.

Im Jahr 2000 folgte ein Energiedialog der nun rot-grünen Bundesregierung mit relevanten gesellschaftlichen Gruppen sowie eine Enquete-Kommission des Bundestags zu Fragen der Zukunft der Energieversorgung. Das Bemühen um ein einvernehmliches Energieprogramm scheiterte jedoch erneut. Gleichwohl nahm die rot-grüne Bundesregierung eine ganze Reihe von neuen energiepolitischen Weichenstellungen vor: etwa die Einführung der Ökosteuer, das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) oder das Gesetz über den Atomausstieg. 2001 legte das Bundeswirtschaftsministerium einen weiteren Energiebericht vor („Nachhaltige Energiepolitik für eine zukunftsfähige Energieversorgung”), der verschiedene programmatische Optionen aufzeigte und dazu eigene Empfehlungen abgab. Ein umfassendes neues Energieprogramm der Bundesregierung ließ sich aber nicht erreichen. Der Grund dafür war vor allem der koalitionsinterne Ressortkonflikt über die Ausrichtung der Energiepolitik zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium. Er hat sich seither fortgesetzt und blieb auch in der 2005 gebildeten Großen Koalition ungelöst.

Energieversorgung und erleichterte Marktzutritte, Senkung von Zusatzbelastungen für die deutsche Wirtschaft bei den Strom- und anderen Energiepreisen aufgrund klima- und energiepolitischer Regelungen, systematischer Ausbau von Informationen für Energieeffizienz und breiter angelegte und gestärkte weit gefächerte Energieforschung. Außerdem müsse eine moderne Energiepolitik auch künftig auf einen breiten Energiemix setzen, in den die Industrie- und Handelskammern die Kernenergieoption weiterhin einbezogen wissen wollen. Erster „Meilenstein” dieser „Energiepolitischen Positionen 2009” ist für die IHKs der stärkere Einsatz heimischer Energieträger, um so die Importabhängigkeit der Energieversorgung zu verringern. Dazu sollen alle Optionen auf heimische Energieträger gesichert werden. Speziell zur heimischen Steinkohle heißt es: „Auch die Steinkohle muss – als in NRW verfügbare Ressource und mit Blick auf die steigenden Energiepreise – als ernsthafte Option Berücksichtigung finden.”

Ganz ähnliche Positionen hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in seinen zu Jahresbeginn 2009 erhobenen „energiepolitischen Kernforderungen” vertreten. Darin betont der BDI: „Das im Koalitionsvertrag (der Großen Koalition) angekündigte energiepolitische Gesamtkonzept fehlt bislang”, auch wenn in der deutschen und europäischen Klima- und Energiepolitik inzwischen entscheidende Weichenstellungen eingeleitet worden sind. Deren weitere Ausgestaltung müsse jedoch wirtschaftspolitisch ausgewogener erfolgen, um den Industriestandort Deutschland und seine Arbeitsplätze nachhaltig sichern zu können. Das Ziel des Klimaschutzes müsse dafür mit den Zielen Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit „in einen angemessenen Ausgleich” gebracht werden. Dabei gehe es nicht nur um die Kosteneffizienz der Klimaschutzmaßnahmen. Gleichermaßen betrachtet werden müssten auch die Höhe der Energiekosten und ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrieproduktion in Deutschland, die nötige Modernisierung der Energieinfrastruktur und die Sicherheit der Energieversorgung. Sie erfordere vor dem Hintergrund des global wachsenden Energiebedarfs und der dadurch steigenden internationalen Nachfragekonkurrenz auf den Energiemärkten hierzulande einen breiten Energiemix. Diese Forderung setzt auch der BDI an erste Stelle. Alle Energieressourcen – fossil, regenerativ und nuklear – werden nach seiner Auffassung weiter benötigt. Dazu müssten heimische Energiequellen genutzt, Importe diversifiziert und neue Energiequellen erschlossen werden. In seinem Positionspapier „Industrieland Deutschland stärken” vom Juli 2009 fordert der BDI noch einmal, ein „ganzheitliches Energiekonzept (zu) realisieren”, die drei zentralen energiepolitischen Ziele „gleichrangig” zu behandeln und u. a. die „Versorgungssicherheit durch Nutzung heimischer Energierohstoffe (zu) verbessern”.

Innerhalb der Großen Koalition ist unterdessen durchaus intensiv nach Antworten gesucht worden, dem konzeptionellen Defizit in der Energiepolitik zu begegnen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine Projektgruppe „Energiepolitisches Programm” (PEPP) eingesetzt, in der Fachleute Handlungsleitlinien für die künftige deutsche Energiepolitik erörtert und formuliert haben. Erste Vorschläge wurden im Herbst 2008 veröffentlicht. Darin wurden die Anforderungen an ein energiepolitisches Programm analysiert und ein besonderes Augenmerk auch auf die Herausforderungen der Rohstoffsicherheit gelegt. Im Februar 2009 hat die PEPP sodann „zehn langfristige Handlungsleitlinien für die künftige Energieversorgung in Deutschland” vorgelegt. Inhaltlich empfohlen wird in diesen Handlungsleitlinien im Wesentlichen eine „technologieoffene Energiepolitik … mit einer geschlossenen Verbindung von energiepolitischen Zielen, einem entsprechenden Ordnungsrahmen und einer dazu passenden Anreizstruktur”. Besonders betont wird dabei die Geltung des Zieldreiecks der Energiepolitik: Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus müsse die langfristige Verlässlichkeit der strategischen Leitlinien gewahrt werden.

Die PEPP-Analyse erwartet in den nächsten Jahrzehnten eine starke Veränderung der Energieversorgungsstrukturen in Deutschland, in Europa und der Welt. Die globalisierten Energiemärkte würden sich „immer stärker auf das energieimportabhängige Deutschland auswirken, was besonderer Anstrengungen bedarf, um eine wettbewerbsfähige Energieversorgung am Standort Deutschland zu gewährleisten”. Treiber der Veränderungen seien „steigende Energiepreise, der Klimawandel sowie der wachsende Wettbewerb um zunehmend knappere und teurere Energierohstoffe”, ferner technologische Veränderungen und die Wettbewerbsprozesse vor allem im Stromsektor. Unabhängig von unterschiedlichen Technologie- und Marktszenarien könnten die wesentlichen Elemente für eine zukünftige Energieversorgung schon heute klar bestimmt und darauf gerichtete Handlungsleitlinien definiert werden.

Leitsätze der BMU-Roadmap Energiepolitik 2020

  • Wir werden die Energieversorgung dauerhaft sicherstellen.
  • Wir werden unsere Energiekosten senken und 500.000 neue Arbeitsplätze schaffen.
  • Wir werden mehr als 30% des Stroms aus erneuerbaren Energien gewinnen.
  • Wir werden den Atomausstieg bis 2022 umsetzen.
  • Wir werden 40% des Stroms aus hocheffizienten Kohlekraftwerken bereitstellen.
  • Wir werden eine bundesweite Netzgesellschaft gründen und unser Stromnetz umweltverträglich und effizient ausbauen.
  • Wir werden unseren Stromverbrauch um 11% senken.
  • Wir werden den fossilen Wärmebedarf um mindestens 25% senken und die Kraft-Wärme-Kopplung auf 25% verdoppeln.
  • Wir werden unsere Emissionen im Verkehr um mindestens 20% senken.
  • Wir werden die internationalen Klimaverhandlungen zum Erfolg führen.

Diese Leitlinien sind allerdings von der PEPP recht abstrakt formuliert worden. Sie liefern auch in den inhaltlichen Erläuterungen nur sehr grobe Orientierungshilfen für die Energiepolitik. Etliche Punkte, die etwa von den Industrie- und Handelskammern in NRW konkret angesprochen worden sind, bleiben außer Betrachtung. Generell hervorgehoben wird in den PEPP-Vorschlägen indessen das „begrenzte Zeitfenster, um unser gesamtes Energiesystem zukunftsfähig zu machen”. Dazu müssten nicht nur die Energieeffizienz massiv erhöht, sondern auch die Nutzung fossiler Energien optimiert und die Kernenergie als „Übergangstechnologie” genutzt werden. Auch alle anderen konventionellen Energieträger (wie die Kohle) würden als Übergangstechnologien in den nächsten Jahrzehnten weiterhin Eckpfeiler der Energieversorgung bleiben. Erst in langfristiger Perspektive könnten die erneuerbaren Energien diese tragende Rolle übernehmen. Bis dahin sollten die fossilen Energieträger durch Steigerung der Wirkungsgrade bzw. Erhöhung der Umwandlungseffizienz sowie die Entwicklung und Verbreitung der CCS-Technologie schrittweise „dekarbonisiert” werden.

Außerdem empfiehlt die PEPP eine Energie- und Klimapolitik „aus einem Guss”. In einem „integrativen Ansatz (sollte) die Verantwortlichkeit für die Energiepolitik konzentriert und die bestehende Vielstimmigkeit aus energiepolitischen Szenarien und Idealvorstellungen in wenigen Handlungsleitlinien gebündelt werden”. Gebündelt und gestrafft werden sollen insbesondere auch die vielfältigen staatlichen Finanzinterventionen im Energiebereich (einschließlich etwa der Hilfen für den Steinkohlenbergbau über die Ökosteuer bis zum EEG). Zwar fällt der Begriff „Energieministerium” in den PEPP-Vorschlägen nicht. Jedoch sind die Vorschläge in der Öffentlichkeit und auch von Mitgliedern des Expertengremiums selbst so interpretiert worden, dass sie die Einrichtung eines (Bundes-) Energieministeriums empfehlen. Es sollte die energiepolitischen Kompetenzen aus dem bisherigen Wirtschaftsministerium, aber auch aus dem Umweltministerium und anderen Ressorts (Forschung, Bau etc.) übernehmen und auf sich vereinen. In Politik und Wirtschaft war das erste Echo geteilt. In der neuen Legislaturperiode dürfte speziell dieser Vorschlag lebhaft diskutiert werden.

Das BMWi stellte also durch die PEPP allgemeine Leitlinien für ein energiepolitisches Programm nebst einem institutionellen Reformvorschlag zur Diskussion. Fast zeitgleich präsentierte das Bundesumweltministerium (BMU) zehn energiepolitische Leitsätze in Verbindung mit einem konkreten Szenario zu deren Umsetzung im Bereich der Stromerzeugung bis 2020. Vorgestellt wurde diese „Roadmap Energiepolitik 2020” vom BMU als „seriös durchgerechnete Handlungsanweisung für die vor uns liegenden energiepolitischen Herausforderungen” auf der Konferenz „Neues Denken – neue Energie” im Februar 2009. Dort sollte ein Konzept für eine „klimafreundliche, sichere und preisgünstige Energieversorgung ohne Atomstrom” entworfen werden. Die Leitsätze fassen in erster Linie bis dahin bestehende Teilziele zusammen.

Kern dieser Roadmap ist die „Doppelstrategie” des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie der weiteren Steigerung der Energieeffizienz. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sei zwar schon Vieles erreicht oder auf den Weg gebracht worden. Hingegen bestehe auf dem Weg nach 2020 der größere akute Handlungsbedarf bei der Steigerung der Energieeffizienz. Auch die Kohle (Steinkohle und Braunkohle) hat und behält ihren Platz in diesem Konzept. Ihr Anteil an der Stromerzeugung wird in der Roadmap als weiterhin „wichtig” eingestuft und für 2020 auf 40% beziffert (davon 19% Steinkohle). Anteilsmäßig ginge er gegenüber heute (2008: 44%) nur etwas zurück, allerdings bei einem dann zielgemäß reduzierten Gesamtstromverbrauch. Notwendig sei, die Kohle wie alle fossilen Energieträger möglichst effizient einzusetzen.

Als Voraussetzung in der Stromerzeugung wird dafür der Bau und Einsatz „hocheffizienter Kohlekraftwerke” angesehen. Gesteigert werden ihre Wirkungsgrade mit der Verbreitung der heute verfügbaren Spitzentechnik (45% Wirkungsgrad) und durch weitere Forschung und Entwicklung (Ziel für die Wirkungsgrade nach 2010: mehr als 50%). Außerdem soll die Kraft-Wärme-Kopplung auch auf Kohlebasis ausgebaut werden, um den Brennstoff optimal zu nutzen. Dazu müssten allerdings noch zusätzliche „Wärmesenken” erschlossen werden. Die CCS-Technologien seien dagegen eine „wichtige Minderungsoption” vor allem für die Zeit „nach 2020”. Als „Vision für 2030” wird jedoch formuliert, dass dann die „Hälfte aller Kohlekraftwerke mit CCS-Technologie betrieben wird”.

Anders als die PEPP-Leitlinien des BMWi hat die Roadmap des BMU also auch quantifizierte Zielvorstellungen formuliert. Über die gesamtwirtschaftlichen Kosten und Preisbelastungen macht sie jedoch nur selektive Angaben. Es wird kaum erörtert, wie der für 2020 gewünschte Beitrag der Kohle unter den absehbar schwierigen wirtschaftlichen wie energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen tatsächlich sichergestellt und etwa ein größerer „Fuel Switch” zum Erdgas verhindert werden kann. Auch zur heimischen Kohle wird nichts gesagt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass wesentliche Signale für die Modernisierung des Kohlekraftwerksparks vom Emissionshandel sowie von einer endgültigen Bestätigung des Atomausstiegs ausgehen sollen.

In letzter Zeit wurde also innerhalb der Bundesregierung durchaus ein energiepolitisches Gesamtkonzept gesucht, das über vorrangig klimapolitische Zielsetzungen hinausgeht. Es gibt jedoch bisher nur wenige belastbare Antworten und noch dazu solche, die in verschiedene Richtungen weisen.

Auf europäischer Ebene ist die Energiepolitik in den letzten Jahren ebenfalls verstärkt thematisiert worden, ohne dass ein wirkliches Gesamtkonzept zustande gebracht worden wäre. Anfang 2007 hatte die Europäische Kommission ein umfangreiches Vorschlagspaket für eine „Energiepolitik für Europa” zur Diskussion gestellt. Daraufhin hat der Europäische Rat im Frühjahr 2007 seine nunmehr als energiepolitische Vorgaben gültigen „20-20-20-Ziele” beschlossen: Bis zum Jahr 2020 sollen die CO2-Emissionen und der Energieverbrauch der EU um 20% reduziert werden, während der Anteil der erneuerbaren Energien auf 20% ausgebaut werden soll. In der Umsetzung der Zielvorgaben des Rats ist Ende 2008 sodann das neue Klimapaket der EU beschlossen worden. Wie sein Name besagt, umfasst es in erster Linie klimapolitische Maßnahmen: etwa die Novellierung des CO2-Emissionsrechtehandelssystems in der EU ab 2013, die neue EU-Richtlinie über erneuerbare Energien oder die neue europäische CCS-Richtlinie. Es wird deshalb auch nur „Green Package” genannt. Die Herausforderungen für die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Energieversorgung Europas sind von diesem Klimapaket aber nur am Rand erfasst (und teilweise eher vergrößert) worden – geschweige denn, dass sie gelöst werden konnten.

Dies hat auch die Europäische Kommission erkannt. Sie hat deshalb bereits mit ihrem „Second Strategic Energy Review” vom November 2008 einige Herausforderungen für die Versorgungssicherheit angesprochen. Ihre eigenen Szenarien, wie das auf strengere klimapolitische Zielvorgaben ausgerichtete „New Energy Policy Scenario”, belegen: Ein rein umweltpolitisch orientiertes Umsteuern in der Stromerzeugung führt dazu, dass Kohle und Kernenergie in den Hintergrund gedrängt werden. Erneuerbare Energien dagegen, aber auch Erdgas würden durch massiven Zubau der Kapazitäten statt dessen EU-weit die ersten Ränge in der Stromerzeugung einnehmen. Mit einem wachsenden Erdgasanteil an der Stromerzeugung würde sich jedoch unweigerlich die ohnehin große Abhängigkeit der europäischen Energieversorgung von dritten Ländern vergrößern – insbesondere von Russland. Deshalb hat die Kommission eine Reihe von Initiativen gestartet, mit denen auch der Problematik der zunehmenden Abhängigkeit der europäischen Energieversorgung von dritten Ländern besser Rechnung getragen werden soll.

In diesem Kontext hat die Kommission auch den Vorschlag gemacht, die noch verfügbaren heimischen Energieressourcen künftig bestmöglich zu nutzen – eine Zielsetzung, der sich daraufhin auch der Rat angeschlossen hat. Zunächst soll dazu eine genauere Bestandsaufnahme der EU-eigenen Energiereserven und -ressourcen erfolgen – einschließlich der „substanziellen” Kohlevorräte der EU. Anschließend werden die gegenwärtige und künftige Bedeutung der heimischen Energiequellen herausgearbeitet und hinreichend beleuchtet. Erst auf einer dergestalt gründlicher untersuchten Basis soll bis Ende 2010 eine neue Energiepolitik für Europa mit Zeithorizont bis 2030 umfassend konzipiert, durch Aktionspläne unterlegt und mit einer energiepolitischen „Vision” bis 2050 verknüpft werden. Eine europäische Energiestrategie muss die Aspekte Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit einbeziehen und darf die strategische Bedeutung eigener Reserven nicht vernachlässigen. Wie notwendig dies ist, hat zum Jahreswechsel 2008/2009 der erneute Erdgaskonflikt zwischen Russland und der Ukraine deutlich gemacht. Dieser Konflikt führte mitten in einem eiskalten Winter für fast zwei Wochen praktisch zu einem Embargo für den Großteil der russischen Erdgaslieferungen in die EU und andere benachbarte Staaten. Auch Teile von Deutschland waren davon betroffen. In einigen europäischen Ländern brach ein Energienotstand aus. Diese Krise hat insgesamt zu einer „extrem ernsten Lage” der Energieversorgung geführt (EUKommission). Dieser Konflikt hat nachdrücklich die möglichen Folgen der großen Energieabhängigkeit Europas von Russland aufgezeigt. Das gilt für Deutschland nicht minder. Die Beratungsgesellschaft A. T. Kearney übertitelte vor diesem Hintergrund eine Studie zur Erdgasversorgungssituation der EU: „Russland am Gashahn – Europa friert”. Trotz intensiver diplomatischer Bemühungen konnte dieser Konflikt noch immer nicht vollständig beigelegt werden. Experten aus der Gaswirtschaft halten daher Lieferunterbrechungen auch im Winter 2009/2010 für möglich. Auf europäischer Ebene sind deswegen schon Notfallpläne beraten worden.

Selbst wenn diese konkrete Bedrohung nicht gegeben wäre, muss jede Energiepolitik in Europa künftig mehr tun, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten bzw. dementsprechende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Denn sobald der EU-Reformvertrag, der „Vertrag von Lissabon”, in Kraft tritt, gilt mit ihm sein neues Energiekapitel (Artikel 194 AEUV). Es verlangt gemäß Absatz 1, dass die Energiepolitik der Union „im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten”, im Rahmen des Binnenmarkts und unter Berücksichtigung der Umweltziele folgende energiepolitischen Ziele verfolgt:

  • Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts;
  • Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union;
  • Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie
  • Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen und
  • Förderung der Interkonnektion der Energienetze.
Beschlüsse dazu werden gemäß dem Vertrag mit qualifizierter Mehrheit gefasst, solche steuerlicher Art weiterhin nur einstimmig. Bei „gravierenden Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich”, kann der Ministerrat gemeinschaftlich auch noch zusätzliche, der Wirtschaftslage angemessene Maßnahmen beschließen (Art. 122 AEUV). Erinnerungen an die Montanunion werden wach. Es gelten allerdings auch künftig geteilte Zuständigkeiten. Die Mitgliedstaaten sind daher zwar den gemeinsamen energiepolitischen Zielen verpflichtet. Art. 194 Abs. 2 AEUV stellt aber klar, dass sie auch künftig das Recht haben, „die Bedingung für die Nutzung ihrer Energieressourcen, die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung selbst zu bestimmen”. Die Sicherung der Primärenergieversorgung obliegt daher in der EU auch künftig den Mitgliedstaaten. Sie sind indes dem Ziel als solchem verpflichtet. So tragen sie dafür aber gegenüber der gesamten Union die Verantwortung und haben eine Solidaritätspflicht, auch und gerade im Hinblick auf ihre jeweiligen Energieressourcen einschließlich der Kohlevorkommen.

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Anhang
Energiepolitische Konzepte 1973 bis 2001
Energiepolitische Konzepte 1973 bis 2001
BDI-Broschuere
BDI-Broschuere
Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland nach BMU-Szenario „Roadmap 2020”
Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland nach BMU-Szenario „Roadmap 2020“
Stromerzeugung in der EU-27
Stromerzeugung in der EU-27